Arbeitgeber können ihren Angestellten Serviceleistungen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf gewähren, beispielsweise für eine kurzfristige Kinderbetreuung oder für die Kurzzeitpflege eines Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen verhindert ist. Diese Leistungen sind […]
25/05/2017