Rückgabe von Elektrogeräten

Elektronikmarktketten und andere größere Fachhändler sind durch gesetzliche Neuregelungen seit 24. Juli 2016 verpflichtet, von Verbrauchern ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos und ohne Kassenbon zurückzunehmen.

Damit soll die Entsorgung vereinfacht werden. Kleinere Geräte müssen in jedem Fall zurück genommen werden, größere Geräte wie Kühlschränke oder Fernseher nur beim Kauf eines neuen Gerätes.

Auch Online-Händler müssen diese gesetzlichen Neuregelungen umsetzen und entsprechende Möglichkeiten anbieten.

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