Zum 01.02.2017 erhöhen sich die Steuerpauschalen bei berufsbedingten Umzügen wie folgt:
- für Verheiratete auf 1.528 Euro, - für Ledige auf 764 Euro und - für jede weitere Person, die mit umzieht, auf 337 Eu-ro.
Daneben steigt auch der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind ab 01.02.2017 auf 1.926 Euro (bei Beendigung des Umzugs).