Höhere Pauschalen für Umzüge

Zum 01.02.2017 erhöhen sich die Steuerpauschalen bei berufsbedingten Umzügen wie folgt:

- für Verheiratete auf 1.528 Euro, - für Ledige auf 764 Euro und - für jede weitere Person, die mit umzieht, auf 337 Eu-ro.

Daneben steigt auch der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind ab 01.02.2017 auf 1.926 Euro (bei Beendigung des Umzugs).

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