Gesetzliche Einlagensicherung

Spareinlagen in Deutschland sind seit jeher in hohem Maße geschützt. Zukünftig soll nun ein einheitliches Mindestschutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen werden, dass die Einlagen deutscher Sparer noch sicherer machen soll.

Die bereits bestehenden speziellen Sicherungssysteme der deutschen Banken und Sparkassen bleiben dabei erhalten.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme wurde Ende 2014 beschlossen. Danach müssen alle Banken der 28 EU-Staaten einer Einlagensicherung angehören.

Um die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme EU-weit zu verbessern, müssen diese in den kommenden zehn Jahren ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen ansparen.

Bei einer Bankenpleite haben Sparer zukünftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wie bisher in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank.

Zudem soll die Entschädigung schneller und unbürokratischer erfolgen, nicht mehr wie bislang innerhalb von 20 Arbeitstagen und nur auf Antrag, sondern seit Mitte 2016 binnen 7 Tagen und automatisch, also ohne Antrag.

Besonders schutzbedürftige Einlagen (z.B. aus dem Verkauf einer Privatimmobilie oder bei Selbständigen aus Erstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge), die nur kurzfristig zwischengeparkt werden, dadurch aber die Einlagensicherungsgrenze überschreiten, sind zukünftig für 6 Monate in einer Höhe von 500.000 Euro abgesichert.

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