Das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld sowie der Wehrsold und das Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch zukünftig steuerfrei. Mit dem 'Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz' vom 26.06.2013 wurde allerdings eine teilweise Steuerpflicht für Bezüge im freiwilligen […]
27/08/2017