Arbeitnehmerpauschbetrag Das Finanzamt erkennt berufliche Aufwendungen als Werbungskosten an. Dafür steht allen Berufstätigen der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung. Dafür müssen die Kosten nicht einzeln nachgewiesen werden. Wer den Arbeitnehmerpauschbetrag […]
17/02/2017