Warum ist eine Fahrerschutz-versicherung unverzichtbar?

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die vor Ansprüchen Dritter schützt, wenn ein Schaden durch das versicherte Fahrzeug verursacht wird.

Viele haben zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.

Doch wer kommt eigentlich für Schäden auf, die Sie als Fahrer eines Fahrzeuges bei einem selbst- oder mit-verschuldeten Unfall erleiden?

Während alle Insassen des Fahrzeuges Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung haben, geht der Fahrer in dem Fall meist leer aus.

Er kann eigene Ansprüche lediglich über seine private Unfallversicherung oder eine sonstige Personenversicherung geltend machen, sofern er über eine solche Absicherung verfügt.

Diese Lücke im Versicherungsschutz können Sie mit einer Fahrerschutzversicherung preiswert schließen.

Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung schützt sie den berechtigten Fahrer (Sie selbst, Ihr Ehepartner, Kinder oder Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls.

Die Voraussetzungen

Für den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung gibt es lediglich 2 Voraussetzungen:

1. Es muss bereits eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bestehen, zu der die Fahrerschutzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden kann.

2. Die berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges müssen in der Regel mindestens 23 Jahre alt sein.

Die Leistungen

Die Fahrerschutzversicherung leistet, im Gegensatz zu einer Insassen-Unfallversicherung, für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers und zwar dann, wenn dieser den Unfall selbst verursacht hat oder wenn der Unfallverursacher unbekannt oder mittellos ist.

Das bedeutet, der Fahrer erhält im Versicherungsfall Ersatz für seinen Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Gegebenenfalls übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie für behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Wohnraum und Fahrzeug.

Verstirbt der Fahrer durch den Unfall, zahlt die Versicherung seinen Angehörigen eine Witwen- und/oder Waisenrente. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem konkreten Personenschaden, der dem Fahrer tatsächlich entstanden ist.

Die Versicherungssumme entspricht in der Regel der Deckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die meist bei mehreren Millionen Euro liegt und damit ein Vielfaches dessen ist, was eine klassische Unfallversicherung in dem Fall leisten würde.

Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an. Ein gemeldeter Schaden beeinflusst auch nicht den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung, die im Versicherungsfall jedoch nur nachrangig leistet.

Das bedeutet, wenn Ansprüche gegen einen Unfallschädiger oder einen Sozialversicherungsträger (beispielsweise eine Krankenkasse) erhoben und durchgesetzt werden können, gleicht die Fahrerschutz-Versicherung dann lediglich noch eine mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten (Restschaden) aus.

Leistungsausschlüsse

Vorsätzliche oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden sind durch die Fahrerschutzversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Schäden, die durch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, durch die Teilnahme an Autorennen oder durch Drogen- und Alkoholeinfluss entstehen, führen ebenfalls zum Leistungsausschluss.

Die Kosten

Der jährliche Beitrag für eine Fahrerschutzversicherung wird durch einen anteiligen Beitragszuschlag von etwa 10 Prozent auf die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung ermittelt. Je nach Versicherer liegt der Jahresbeitrag für diese Police damit bei rund 20 bis 50 Euro. Ein verhältnismäßig günstiger Beitrag im Vergleich zu den möglichen Unfallfolgekosten für den Fahrer.

Geltungsbereich

Eine Fahrerschutzversicherung bietet Versicherungsschutz in Deutschland, in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Andorra, Island, San Marino, Schweiz und im Vatikanstaat.

Fazit:

Während die klassische Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall für Schäden am versicherten Fahrzeug aufkommt, ist die Fahrerschutzversicherung praktisch eine Vollkaskoversicherung für den Fahrer und damit ein unverzichtbarer und zugleich äußerst preiswerter Schutz.

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