Erbschaftsfreibeträge

Steuerliche Freibeträge Steuerklasse I

für Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro für Kinder, Stiefkinder und Enkel (Eltern verstorben): 400.000 Euro für Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro für Eltern und Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaft

Steuerliche Freibeträge Steuerklasse II

für Eltern und Großeltern: 20.000 Euro bei Schenkung (von Kindern an die Eltern) für Geschwister, Nichten/Neffen, geschiedene Ehepartner, Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder: 20.000 Euro

Steuerliche Freibeträge Steuerklasse III

für entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte: 20.000 Euro.

Und: Selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerfrei an den Ehepartner /eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner vererbt werden.

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