Steuerliche Freibeträge Steuerklasse I
für Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro für Kinder, Stiefkinder und Enkel (Eltern verstorben): 400.000 Euro für Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro für Eltern und Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaft
Steuerliche Freibeträge Steuerklasse II
für Eltern und Großeltern: 20.000 Euro bei Schenkung (von Kindern an die Eltern) für Geschwister, Nichten/Neffen, geschiedene Ehepartner, Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder: 20.000 Euro
Steuerliche Freibeträge Steuerklasse III
für entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte: 20.000 Euro.
Und: Selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerfrei an den Ehepartner /eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner vererbt werden.