Wohngeld

Mit der Reform des Wohngeldrechts steigt das Wohngeld für Geringverdiener ab 2016 deutlich an, für einen Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich von 112 auf 186 Euro.

Die Bewilligung von Wohngeld hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab, die Höhe des Wohngeldes richtet sich vor allem nach dem Wohnort.

Durch die höhere Einkommensgrenzen erhöht sich ab 2016 auch die Zahl der Anspruchsberechtigten.

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