Stephans Gedanken - Tag - Anlage VL2024-01-04T08:35:14+00:00urn:md5:c7c52b947d026139ca65e6792922e03dDotclearArbeitnehmer Sparzulageurn:md5:95d03db2de7070dafb0cdfcfc7896e332017-06-23T07:54:00+01:002017-06-23T07:54:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenAnlage VLArbeitnehmer SparzulageSparzulage 2017 <p>Für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bekommen Arbeitnehmer vom Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese betragen:</p>
<p>20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr bei Verheirateten. Liegt das zu versteuernde Ein-kommen darüber, gibt es keine Arbeitnehmer Sparzulage.</p>
<p>Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind bis zu 870 Euro mit Sparzulage begünstigt.</p>
<p>Beispiel: Fürs Bausparen können Sie jährlich 470 Euro mit 9% Sparzulage anlegen und fürs Beteiligungssparen nochmal zusätzlich 400 Euro mit 20% Sparzulage.</p>
<p>Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage wurde bislang vom Sparer mit der Anlage VL beim Finanzamt eingereicht.</p>
<p>Zukünftig wird die Anlage VL durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt. Diese wird von dem entsprechenden Institut erstellt.</p>
<p>Der Arbeitnehmer muss lediglich seine steuerliche Identifikationsnummer angeben und dem Institut, bei dem er seine vermögenswirksamen Leistungen angelegt hat, sei-ne Einwilligung zur Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt geben.</p>
<p>Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung soll laut Bundesfinanzministerium erstmals angewendet werden für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2016 angelegt werden.</p>