Stephans Gedanken - Wissenswert bei Finanzen2024-01-04T08:35:14+00:00urn:md5:c7c52b947d026139ca65e6792922e03dDotclearZuschüsse für Selbstständige in der Corona Kriseurn:md5:2b17ce165fb6c49d7d02d68367a2e5832020-03-26T11:47:00+00:002020-03-26T11:50:05+00:00Stephan KaiserWissenswert bei Finanzen <p><strong>Viele Selbstständige stehen derzeit durch die Corona Krise vor einem
wirtschaftlichen Supergau. Einnahmen brechen weg und es wird finanziell sehr
eng.</strong></p>
<p>Die Kredite, die man aufnehmen können soll haben schwerwiegende
Nachteile:</p>
<p>- Man verlagert dadurch die derzeitige Last nur in die Zukunft. Und: Wer in
der Vergangenheit keine Rücklagen bilden konnte, fragt sich, von was er die
Kredite in der Zukunft zurückbezahlen soll...</p>
<p>- Noch wichtiger: Die Beantragung läuft über die Hausbank. Diese muss aber
selbst ein Risiko von 10 - 20% tragen und wird daher eine genaue Risikoprüfung
durchführen. Das wird in sehr vielen Fällen dazu führen, dass die Hausbank
nicht mitmacht und die Anträge nicht an die KFW weiterleitet.</p>
<p><br />
ERGO: Gerade diejenigen, die am meisten Unterstützung benötigen, werden sie
meiner Meinung nach nicht erhalten.<br /></p>
<p>Der Lösungsansatz:</p>
<p>Derzeit gibt es sowohl Zuschüsse vom Bund, als auch vom Land.</p>
<p>Das sind echte Zuschüsse. Sie müssen NICHT zurück bezahlt werden. Sie sind
daher eine ECHTE Unterstützung.</p>
<p>Der Bund gewährt bis zu 15.000 Euro Zuschuss, bei den Ländern ist es
unterschiedlich geregelt, liegt aber auch in etwa in dieser Größenordnung.</p>
<p>Meine Handlungsaufforderung lautet daher: Beantragen Sie unbedingt diese
Zuschüsse, wenn Sie durch die Corona Krise in Schieflage gelangt
sind. </p>
<p><strong>Aber bitte nur dann, wenn Sie durch die Krise Umsatzrückgänge
haben.</strong> Es werden wohl strenge Nachprüfungen erfolgen und dann werden
alle Gelder zurückgefordert werden, die unberechtigt abgerufen wurden !</p>
<p><br />
Die Bedingungen für den Zuschuss des Bundes finden Sie hier: <a target="_blank" href="https://www.investitionsbank.info/">https://www.investitionsbank.info/</a></p>
<p>Die Bedingungen der Zuschüsse des Landes sind hier gut erklärt: <a target="_blank" href="https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716">
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716</a></p>
<p>WICHTIG: BEANTRAGEN SIE BEIDE ZUSCHÜSSE !! Eine Antragstellung soll ab
Freitag, den 27.03.2020 möglich sein.</p>Warum ist eine Fahrerschutz-versicherung unverzichtbar?urn:md5:f740aa1f39f090171d48b23cbe3183d92017-11-15T08:29:00+00:002017-11-15T08:30:21+00:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenFahrerschutzversicherung <p>Jeder Fahrzeughalter in Deutschland hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die vor Ansprüchen Dritter schützt, wenn ein Schaden durch das versicherte Fahrzeug verursacht wird.</p>
<p>Viele haben zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.</p>
<p><strong>Doch wer kommt eigentlich für Schäden auf, die Sie als Fahrer eines Fahrzeuges bei einem selbst- oder mit-verschuldeten Unfall erleiden?</strong></p>
<p>Während alle Insassen des Fahrzeuges Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung haben, <strong>geht der Fahrer in dem Fall meist leer aus.</strong></p>
<p>Er kann eigene Ansprüche lediglich über seine private Unfallversicherung oder eine sonstige Personenversicherung geltend machen, sofern er über eine solche Absicherung verfügt.</p>
<p><strong>Diese Lücke im Versicherungsschutz können Sie mit einer Fahrerschutzversicherung preiswert schließen.</strong></p>
<p>Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung schützt sie den berechtigten Fahrer (Sie selbst, Ihr Ehepartner, Kinder oder Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls.</p>
<p>Die Voraussetzungen</p>
<p>Für den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung gibt es lediglich 2 Voraussetzungen:</p>
<p>1. Es muss bereits eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bestehen, zu der die Fahrerschutzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden kann.</p>
<p>2. Die berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges müssen in der Regel mindestens 23 Jahre alt sein.</p>
<p>Die Leistungen</p>
<p>Die Fahrerschutzversicherung leistet, im Gegensatz zu einer Insassen-Unfallversicherung, für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers und zwar dann, wenn dieser den Unfall selbst verursacht hat oder wenn der Unfallverursacher unbekannt oder mittellos ist.</p>
<p>Das bedeutet, der Fahrer erhält im Versicherungsfall Ersatz für seinen Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Gegebenenfalls übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie für behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Wohnraum und Fahrzeug.</p>
<p>Verstirbt der Fahrer durch den Unfall, zahlt die Versicherung seinen Angehörigen eine Witwen- und/oder Waisenrente. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem konkreten Personenschaden, der dem Fahrer tatsächlich entstanden ist.</p>
<p>Die Versicherungssumme entspricht in der Regel der Deckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die meist bei mehreren Millionen Euro liegt und damit ein Vielfaches dessen ist, was eine klassische Unfallversicherung in dem Fall leisten würde.</p>
<p>Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an. Ein gemeldeter Schaden beeinflusst auch nicht den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung.</p>
<p>Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung, die im Versicherungsfall jedoch nur nachrangig leistet.</p>
<p>Das bedeutet, wenn Ansprüche gegen einen Unfallschädiger oder einen Sozialversicherungsträger (beispielsweise eine Krankenkasse) erhoben und durchgesetzt werden können, gleicht die Fahrerschutz-Versicherung dann lediglich noch eine mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten (Restschaden) aus.</p>
<p>Leistungsausschlüsse</p>
<p>Vorsätzliche oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden sind durch die Fahrerschutzversicherung in der Regel nicht gedeckt.</p>
<p>Schäden, die durch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, durch die Teilnahme an Autorennen oder durch Drogen- und Alkoholeinfluss entstehen, führen ebenfalls zum Leistungsausschluss.</p>
<p>Die Kosten</p>
<p>Der jährliche Beitrag für eine Fahrerschutzversicherung wird durch einen anteiligen Beitragszuschlag von etwa 10 Prozent auf die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung ermittelt. Je nach Versicherer liegt der Jahresbeitrag für diese Police damit bei rund 20 bis 50 Euro. Ein verhältnismäßig günstiger Beitrag im Vergleich zu den möglichen Unfallfolgekosten für den Fahrer.</p>
<p>Geltungsbereich</p>
<p>Eine Fahrerschutzversicherung bietet Versicherungsschutz in Deutschland, in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Andorra, Island, San Marino, Schweiz und im Vatikanstaat.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p><strong>Während die klassische Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall für Schäden am versicherten Fahrzeug aufkommt, ist die Fahrerschutzversicherung praktisch eine Vollkaskoversicherung für den Fahrer und damit ein unverzichtbarer und zugleich äußerst preiswerter Schutz.</strong></p>Erbschaftsfreibeträgeurn:md5:18d081537911d44233cb57f3e3dbd6582017-10-20T07:26:00+01:002017-10-20T07:26:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenErbschaftsfreibeträgeSelbstgenutztes WohneigentumSteuerliche Freibeträge <p>Steuerliche Freibeträge Steuerklasse I</p>
<p>für Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
für Kinder, Stiefkinder und Enkel (Eltern verstorben): 400.000 Euro
für Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
für Eltern und Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaft</p>
<p>Steuerliche Freibeträge Steuerklasse II</p>
<p>für Eltern und Großeltern: 20.000 Euro bei Schenkung (von Kindern an die Eltern)
für Geschwister, Nichten/Neffen, geschiedene Ehepartner, Stiefeltern, Schwiegereltern/-kinder: 20.000 Euro</p>
<p>Steuerliche Freibeträge Steuerklasse III</p>
<p>für entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte: 20.000 Euro.</p>
<p>Und: Selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerfrei an den Ehepartner /eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner vererbt werden.</p>Schenkungsfreibeträgeurn:md5:ce80a452e612939dd2f5ea97f0a563d72017-10-13T09:31:00+01:002017-10-13T09:31:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei Finanzen <p>Der steuerliche Freibetrag unter Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften beträgt 500.000 Euro</p>
<p>Steuerlicher Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro
Steuerlicher Freibetrag für Enkel: 200.000 Euro</p>
<p>Diese Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.</p>Wohngeldurn:md5:eb2baf80c5789d5f34c91227348f31a12017-10-06T10:07:00+01:002017-10-06T10:07:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenReform des Wohngeldrechts <p>Mit der Reform des Wohngeldrechts steigt das Wohngeld für Geringverdiener ab 2016 deutlich an, für einen Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich von 112 auf 186 Euro.</p>
<p>Die Bewilligung von Wohngeld hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab, die Höhe des Wohngeldes richtet sich vor allem nach dem Wohnort.</p>
<p>Durch die höhere Einkommensgrenzen erhöht sich ab 2016 auch die Zahl der Anspruchsberechtigten.</p>Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helferurn:md5:469baac42ee0823ad1fcfa730d3e5c752017-09-28T07:40:00+01:002017-09-28T07:40:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenEhrenamtliches EngagementEhrenamtsfreibetrag <p>Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur für gemeinnützige Einrichtungen, sondern auch für die ehren-amtlichen Helfer selbst. Das Einkommensteuergesetz sieht dafür zwei unterschiedliche Regelungen vor.</p>
<p>Wer ehrenamtlich als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder im Sportbereich, Künstler, Pfleger von alten, kranken oder behinderten Menschen oder in der freiwilligen Feuerwehr tätig ist, kann eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, den so genannten Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) erhalten.</p>
<p>Dieser Freibetrag wurde zum 01.01.2013 rückwirkend um 300 Euro auf 2.400 Euro erhöht.</p>
<p>Daneben gibt es noch den Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG), der gegenüber dem Übungsleiterfreibetrag nicht auf bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich begrenzt ist.</p>
<p>Dieser Freibetrag kann von ehrenamtlich tätigen Personen in Anspruch genommen werden, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich tätig sind, jedoch keine pädagogisch ausgerichtete oder pflegende Tätigkeit ausüben und dadurch die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro/Jahr nicht erfüllen.</p>
<p>Auch der Ehrenamtsfreibetrag wurde rückwirkend zum 01.01.2013 erhöht, um 220 Euro auf 720 Euro/Jahr.</p>
<p>Beide Beträge sind zudem sozialabgabenfrei.</p>Wehrsold und Taschengeld im Bundesfreiwilligendiensturn:md5:3369f9225e45ba2995c43208d569950f2017-08-27T14:58:00+01:002017-08-27T14:58:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenWehrsold und Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst <p>Das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld sowie der Wehrsold und das Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch zukünftig steuerfrei.</p>
<p>Mit dem 'Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz' vom 26.06.2013 wurde allerdings eine teilweise Steuerpflicht für Bezüge im freiwilligen Wehrdienst und im Bundesfreiwilligendienst neu eingeführt.</p>
<p>Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, erhält nur noch den Wehrsold steuerfrei. Alle weiteren Bezüge, wie Wehrdienstzuschlag, Weihnachtsgeld, Entlassungsgeld und ähnliches sind seit 2014 steuerpflichtig.</p>
<p>Lediglich diejenigen, die ihren freiwilligen Wehrdienst vor dem 01.01.2014 begonnen haben, erhalten aus Vertrauensschutzgründen wie bisher auch alle Geld- und Sachbezüge für die gesamte Dienstzeit steuerfrei.</p>
<p>Beim Bundesfreiwilligendienst bleibt das Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge und Sachleistungen, wie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung unterliegen dem monatlichen Lohnsteuerabzug durch die Einsatzstelle.</p>
<p>Das steuerfreie Taschengeld gilt auch bei den anderen zivilen Freiwilligendiensten, wie beispielsweise dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.</p>
<p>Durch die teilweise Steuerpflicht der Bezüge können nun alle Aufwendungen, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten (mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 Euro seit 2015) steuerlich abgesetzt werden.</p>Spenden steuerlich absetzenurn:md5:f755b824885cc10ccb8b4644e9d0e2702017-08-21T08:04:00+01:002017-08-21T08:04:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenModernisierung des BesteuerungsverfahrensSpenden bis zu 200 EuroSpenden steuerlich absetzenSpendennachweis elektronisch <p>Gemeinnützige Vereine, die Spenden erhalten, dürfen seit 2014 dem Spender dafür „Zuwendungsbestätigungen“ nur noch nach dem neuen Muster des Bundesfinanzministeriums ausstellen, die kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bieten.</p>
<p>Steuerzahler, die seit 2014 ihre Spende als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen wollen, benötigten vom Empfänger diese Zuwendungsbestätigung, damit das Finanzamt die Sonderausgabe anerkennt.</p>
<p>Ab 2017 ändert sich diese Praxis. Durch das Gesetz zur 'Modernisierung des Besteuerungsverfahrens' müssen Spendennachweise nur noch dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt direkt danach fragt. Das kann bis zum Ablauf eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheids sein.</p>
<p>Alternativ ist es zukünftig auch möglich, dass der Spender den Spendenempfänger bevollmächtigt, den Spendennachweis elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. In dem Fall muss man die Zuwendungsbestätigung nicht mehr selbst aufbewahren.</p>
<p>Für Spenden bis zu 200 Euro ist ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug als Buchungsbeleg ausreichend.</p>
<p>Zudem müssen gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Vereine) dem Spender eine Erklärung geben, dass es eine Spende ist, die Freistellung von der Körperschaftssteuer bestätigen und die Verwendung der Mittel darlegen.</p>Höhere Pauschalen für Umzügeurn:md5:2a40e4430eb95d5b523276d3904e3d112017-07-14T07:41:00+01:002017-07-14T07:41:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei Finanzenberufsbedingte UmzügeHöhere Pauschalen für Umzüge <p>Zum 01.02.2017 erhöhen sich die Steuerpauschalen bei berufsbedingten Umzügen wie folgt:</p>
<p>- für Verheiratete auf 1.528 Euro,
- für Ledige auf 764 Euro und
- für jede weitere Person, die mit umzieht, auf 337 Eu-ro.</p>
<p>Daneben steigt auch der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind ab 01.02.2017 auf 1.926 Euro (bei Beendigung des Umzugs).</p>Wohnungsbauprämieurn:md5:a6762744bdf765d48f9288f5774acc052017-07-04T17:25:00+01:002017-07-04T17:25:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenWohnungsbauprämie 2017 <p>Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie beträgt 2017 bei Ledigen 25.600 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro.</p>
<p>Maßgebend ist jeweils das so genannte ‚zu versteuernde Einkommen’.</p>
<p>Wer unterhalb dieser Grenzen liegt, erhält als Lediger auf Einzahlungen bis zu 512 Euro pro Jahr auf seinen Bausparvertrag 8,8% Wohnungsbauprämie.</p>
<p>Verheiratete dürfen bis zu 1.024 Euro im Jahr einzahlen.</p>Arbeitnehmer Sparzulageurn:md5:95d03db2de7070dafb0cdfcfc7896e332017-06-23T07:54:00+01:002017-06-23T07:54:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenAnlage VLArbeitnehmer SparzulageSparzulage 2017 <p>Für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bekommen Arbeitnehmer vom Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese betragen:</p>
<p>20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr bei Verheirateten. Liegt das zu versteuernde Ein-kommen darüber, gibt es keine Arbeitnehmer Sparzulage.</p>
<p>Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind bis zu 870 Euro mit Sparzulage begünstigt.</p>
<p>Beispiel: Fürs Bausparen können Sie jährlich 470 Euro mit 9% Sparzulage anlegen und fürs Beteiligungssparen nochmal zusätzlich 400 Euro mit 20% Sparzulage.</p>
<p>Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage wurde bislang vom Sparer mit der Anlage VL beim Finanzamt eingereicht.</p>
<p>Zukünftig wird die Anlage VL durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt. Diese wird von dem entsprechenden Institut erstellt.</p>
<p>Der Arbeitnehmer muss lediglich seine steuerliche Identifikationsnummer angeben und dem Institut, bei dem er seine vermögenswirksamen Leistungen angelegt hat, sei-ne Einwilligung zur Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt geben.</p>
<p>Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung soll laut Bundesfinanzministerium erstmals angewendet werden für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2016 angelegt werden.</p>Gesetzliche Einlagensicherungurn:md5:b350c2755ea8d2a7db661c2eb2dc7e1e2017-06-16T09:00:00+01:002017-06-16T09:00:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenGesetzliche Einlagensicherung 2017Rechtsanspruch auf EntschädigungSpareinlagen in Deutschland <p>Spareinlagen in Deutschland sind seit jeher in hohem Maße geschützt. Zukünftig soll nun ein einheitliches Mindestschutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen werden, dass die Einlagen deutscher Sparer noch sicherer machen soll.</p>
<p>Die bereits bestehenden speziellen Sicherungssysteme der deutschen Banken und Sparkassen bleiben dabei erhalten.</p>
<p>Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme wurde Ende 2014 beschlossen. Danach müssen alle Banken der 28 EU-Staaten einer Einlagensicherung angehören.</p>
<p>Um die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme EU-weit zu verbessern, müssen diese in den kommenden zehn Jahren ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen ansparen.</p>
<p>Bei einer Bankenpleite haben Sparer zukünftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wie bisher in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank.</p>
<p>Zudem soll die Entschädigung schneller und unbürokratischer erfolgen, nicht mehr wie bislang innerhalb von 20 Arbeitstagen und nur auf Antrag, sondern seit Mitte 2016 binnen 7 Tagen und automatisch, also ohne Antrag.</p>
<p>Besonders schutzbedürftige Einlagen (z.B. aus dem Verkauf einer Privatimmobilie oder bei Selbständigen aus Erstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge), die nur kurzfristig zwischengeparkt werden, dadurch aber die Einlagensicherungsgrenze überschreiten, sind zukünftig für 6 Monate in einer Höhe von 500.000 Euro abgesichert.</p>Girokonto für jedenurn:md5:d768585e6a93571fa471f0a2c17636f22017-06-10T06:00:00+01:002017-06-10T06:00:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei Finanzen <p>Seit Juni 2016 hat jeder Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto.</p>
<p>Durch das sogenannte Zahlungskontengesetz erhalten dann auch Wohnungslose oder Asylbewerber ein Basiskonto (einfaches Girokonto auf Guthabenbasis mit den grundlegenden Funktionen), denen ein solches bislang von vielen Banken verweigert wurde.</p>
<p>Das Gesetz soll zudem die Transparenz der Entgelte vergrößern und Verbrauchern den Banken- und Kontenvergleich und damit den Bankwechsel erleichtern.</p>Steuerfreie Kurzzeithilfeurn:md5:9c67039d9f7e25024076c2601add08712017-05-25T08:25:00+01:002017-05-25T08:25:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenSteuerfreie Kurzzeithilfe <p>Arbeitgeber können ihren Angestellten Serviceleistungen zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf gewähren, beispielsweise für eine kurzfristige Kinderbetreuung oder für die Kurzzeitpflege eines Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen verhindert ist.</p>
<p>Diese Leistungen sind seit 2015 bis zu einem Betrag von 600 Euro steuerfrei.</p>Zeitgrenzen für befristete Beschäftigungsverhältnisse ab 2015urn:md5:06efe40e4326cd19b13cf84411c53e8b2017-05-12T07:49:00+01:002017-05-12T07:49:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenKurzfristig BeschäftigteZeitgrenzen für befristete Beschäftigungsverhältnisse <p>Aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt auch eine Änderung der Bestimmungen für die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung.</p>
<p>Dabei kann es sich auch um einen Mini-Job handeln.</p>
<p>Kurzfristig Beschäftigte dürfen seit Januar 2015 im Laufe eines Kalenderjahres nun drei Monate oder 70 Arbeitstage arbeiten, anstatt bisher zwei Monate oder 50 Tage.</p>
<p>Die Ausweitung der Zeitgrenzen gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die 2015 begonnen haben, unabhängig vom Einkommen und zunächst für vier Jahre (bis Ende 2018).</p>Arbeitgeberpflicht zur Dokumentation und Archivierungurn:md5:d7fa99b51b08e30e1de7438876136bed2017-05-07T15:41:00+01:002017-05-07T15:41:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenArbeitgeberpflicht zur Dokumentation und Archivierung <p>Mit der Einführung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohnes sind Arbeitgeber seit 2015 zudem verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) von</p>
<p>- Minijobbern, <br />
- kurzfristigen Beschäftigten (nach § 8 Abs. 1 SGB IV) und <br />
- Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen (nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) <br /></p>
<p>innerhalb von 7 Kalendertagen nach erfolgter Arbeitsleistung zu dokumentieren und diese Dokumentation mindestens zwei Jahre aufzubewahren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.mein-finanzbrief.de/download.php?id=2410">Das ändert sich ab 2017</a></p>Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnesurn:md5:a308f2a9f792cfc418a934d5c2ec29702017-04-21T06:54:00+01:002017-04-21T06:54:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenEinführung eines gesetzlichen Mindestlohnes <p>Seit 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Dieser steigt in 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren in allen Branchen.</p>
<p>Davon ausgenommen sind</p>
<p>• Auszubildende,
• Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung,
• körperlich oder geistig benachteiligte Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind,
• Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder freiwillige Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten leisten,
• ehrenamtlich tätige Personen, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden,
• Personen, die Berufseinstiegs- und Vorbereitungsqualifizierungen absolvieren.</p>
<p>Neben diesen generellen Ausnahmen vom Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber noch spezielle zeitlich begrenzte Ausnahmen beachten.</p>
<p>Für eine Übergangszeit sind abweichende Regelungen durch Tarifverträge unter engen Voraussetzungen möglich.</p>
<p>Erlaubt ist das beispielsweise in Branchen, in denen die Tarifpartner bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn unter 8,50 Euro vereinbart haben.</p>
<p>Der Arbeitgeber muss dann nach Ablauf des Tarifvertrags, spätestens aber ab 01.01.2017 den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.</p>Aufbewahrungsfristen für Ihre Buchhaltungurn:md5:dbdc5d52adccb23b49c65a50bc635d4e2017-04-18T07:09:00+01:002017-04-18T07:09:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenAufbewahrung von UnterlagenAufbewahrungsfristen 2017 <p><ins>Abgabenordnung laut § 147 - Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen</ins></p>
<p>(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:</p>
<p>1. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,</p>
<p>2. die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,</p>
<p>3. Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,</p>
<p>4. Buchungsbelege,</p>
<p>4a. Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung nach Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 62 Abs. 2 Zollkodex beizufügen sind, sofern die Zollbehörden nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Zollkodex auf ihre Vorlage verzichtet oder sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben haben.</p>
<p>5. sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.</p>
<p>(2) Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach Absatz 1 Nr. 4 a können die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten</p>
<p>1. mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,</p>
<p>2. während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.</p>
<p>(3) Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4 a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind.</p>
<p>Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen die in Satz 1 bestimmte Frist unberührt. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist; § 169 Abs. 2 Satz 2 gilt nicht.</p>
<p>(4) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.</p>
<p>(5) Wer aufzubewahrende Unterlagen in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegt, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen.</p>
<p>Auf Verlangen der Finanzbehörde hat er auf seine Kosten die Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise auszudrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beizubringen.</p>
<p>(6) Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.</p>
<p>Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige.</p>
<p>Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt unter anderem für folgende Unterlagen:</p>
<p>- Buchführungsunterlagen
- Buchungsbelege
- Bankbelege
- Handelsbücher
- Inventare
- Jahresabschlüsse
- Kontoauszüge
- Lageberichte
- Quittungen
- Rechnungen (erhaltene oder Kopien versandter)
- Reisekostenabrechnungen
- Spendenbescheinigungen
- Verträge
- Zahlungsbelege</p>
<p>Unterlagen von 2006 oder früher können somit im Jahr 2017 entsorgt werden.</p>
<p>Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt unter anderem für folgende Unterlagen:</p>
<p>- Angebote (erhaltene und Kopien versandter)
- Auftragsbestätigungen (erhaltene und Kopien versandter)
- Bestellungen (erhaltene und Kopien versandter)
- Lieferscheine
- Mahnbescheide
- Preislisten</p>
<p>Unterlagen von 2010 oder früher können somit im Jahr 2017 entsorgt werden.</p>
<p>Detaillierte Informationen zu den Aufbewahrungsfristen finden Sie hier:
https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174</p>
<p>Diese Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das Thema Aufbewahrungsfristen geben, sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p>Bisher müssen Firmen ihre steuerrechtlichen Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Um die Bürokratielasten insgesamt zu verringern, sollte die Aufbewahrungsfrist gemäß dem Jahressteuergesetz 2013 verkürzt werden, ab 2013 auf acht Jahre und ab 2015 sogar auf nur noch sieben Jahre.</p>
<p>Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und ihn an den Vermittlungsausschuss gegeben.</p>
<p>Auch im Vermittlungsverfahren konnte noch keine Einigung erzielt werden, so dass es vorerst bei der bisherigen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist bleibt.</p>
<p>Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls dazu bei Ihrem steuerlichen Berater.</p>Für Wohneigentümer und Vermieterurn:md5:6e589130ef1b1d05d92ed8610f125c332017-04-06T08:59:00+01:002017-04-06T08:59:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenEnergieeinsparverordnungSchornsteinfeger bieten mehr LeistungenVermieterbescheinigungVermietung und Verpachtung <p><ins>Energieeinsparverordnung</ins></p>
<p>Die im Oktober 2013 beschlossene Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) ist im Frühsommer 2014 in Kraft getreten.
Sie regelt unter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten, deren zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf ab dem 01.01.2016 um 25 Prozent sinken soll. Davon ausgenommen sind Bestandsgebäude.</p>
<p>Für Hausbesitzer wurde mit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) auch die Austauschpflicht alter Heizkessel erweitert.</p>
<p>Davon betroffen sind allerdings nur so genannte Konstant-Temperaturheizkessel, die älter als 30 Jahre sind bzw. vor 1985 eingebaut wurden. Diese mussten ab 2015 außer Betrieb genommen bzw. durch neue Kessel ersetzt werden. Für effiziente Brennwert- und Niedertemperaturkessel trifft dies jedoch nicht zu.</p>
<p>Bis Ende 2015 mussten Hausbesitzer zudem die oberste Geschossdecke oder das Dach ihres Hauses dämmen, so-fern diese Räume nicht beheizt werden.</p>
<p>Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen, außer bei einem Eigentümerwechsel. In dem Fall muss der neue Eigentümer beispielsweise inner-halb von 2 Jahren den Kessel austauschen.</p>
<p>Energieausweise müssen nach der EnEV 2014 um Energieeffizienzklassen erweitert werden. Das gilt jedoch nur für neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der EnEV 2014 für Wohngebäude ausgestellt werden.</p>
<p>Seit 2014 muss der Energieausweis auch schon zum Besichtigungstermin für das Kauf- bzw. Mietobjekt vorgelegt
und später dem Mieter oder Käufer eine Kopie bzw. das Original ausgehändigt werden.</p>
<p>Zudem müssen Hausbesitzer mit einem neuen Energieausweis, die eine Anzeige zum Kauf oder zur Vermietung Ihrer Immobilie aufgeben, die im neuen Energieausweis erfassten energetischen Kennwerte bereits in der Anzeige angeben.</p>
<p><ins>Vermietung und Verpachtung</ins></p>
<p>Wer einem Verwandten oder Angehörigen eine Wohnung günstiger überlässt, sollte ab dem 1. Januar 2012 mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen.</p>
<p>Der Hintergrund liegt darin begründet, dass das Finanzamt die mit der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen (wie beispielsweise die Darlehenszinsen oder Instandhaltungskosten) ansonsten nicht in vollem Umfang als Werbungskosten anerkennt.</p>
<p>Beträgt die vereinbarte Miete seit 2012 also weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete (einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten), so können die Aufwendungen auch nur noch anteilig als Werbungskosten berücksichtigt werden.</p>
<p><ins>Vermieterbescheinigung</ins></p>
<p>Mieter konnten sich seit 2002 auch ohne Bestätigung des Vermieters beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sie mussten also nicht nachweisen, dass sie tatsächlich unter der Adresse leben, unter der sie gemeldet sind. Damit ist seit 01.11.2015 Schluss.</p>
<p>Seit diesem Stichtag gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG). Danach benötigen Mieter wieder eine so genannte Vermieterbescheinigung, die sie der Meldebehörde vorlegen müssen.</p>
<p>Vermieter sind verpflichtet, den Ein- und Auszug binnen 2 Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bei Ausstellung von Scheinanmeldungen müssen Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.</p>
<p><ins>Schornsteinfeger bieten mehr Leistungen</ins></p>
<p>Nach dem ‚Schornsteinfegerhandwerksgesetz‘ dürfen Deutschlands Schornsteinfeger seit 2013 auch Dienstleistungen wie Energieberatungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.</p>Erträge aus Kapitalvermögenurn:md5:c5bed2bf5f395d0584b64afca0e203652017-03-31T08:33:00+01:002017-03-31T08:33:00+01:00Stephan KaiserWissenswert bei FinanzenFreistellungsaufträgeNeue Fondsbesteuerung ab 2018 <p>Kapitalerträge müssen seit 2011 nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, sofern sie unter dem geltenden Freibetrag (801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten) liegen und der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.</p>
<p>Wenn der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, behält die Bank keine Kapitalertragsteuer ein. Seit 01.01.2013 müssen Banken diese Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern melden.</p>
<p>Kapitalerträge werden seit 2012 generell bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen bzw. von Höchst- oder Freibeträgen, beispielsweise für absetzbare Spenden oder für im Ausland studierende, volljährige Kinder, nicht mehr mit einbezogen.</p>
<p>Zukünftig spielen auch Kapitaleinkünfte der Kinder bei der Einkommensteuer der Eltern, beim Kindergeld, den Riester-Zulagen oder ähnliches steuerrechtlich keine Rolle mehr.</p>
<p>Lediglich dann, wenn es um Unterhaltsfragen geht, werden Kapitaleinkünfte der Kinder mit berücksichtigt.</p>
<p><ins>Freistellungsaufträge</ins></p>
<p>Seit dem 01. 01.2016 sind Freistellungsaufträge nur noch mit der Steuer-Identifikationsnummer des Sparers gültig.</p>
<p>Hinweis:</p>
<p>Prüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge und teilen Sie Ihrer Bank gegebenenfalls Ihre Steuer-ID umgehend mit. Banken sind nicht verpflichtet, diese bei den Kunden abzufragen.</p>
<p><ins>Neue Fondsbesteuerung ab 2018</ins></p>
<p>Im Sommer 2016 hat der Bundesrat einer Reform der Investmentfondsbesteuerung für deutsche Fonds zugestimmt, die die Erträge vieler Sparer und Fondsanleger schmälern wird.</p>
<p>Spürbar werden viele Veränderungen erst ab 2018, dennoch sollten Anleger schon jetzt planen.</p>
<p>Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:</p>
<p>- Der Bestandsschutz für Altanlagen (Fonds aus der Zeit vor 2009 sollten steuerfrei bleiben), der mit der Einführung
der Abgeltungsteuer versprochen wurde, wird nun doch eingeschränkt.</p>
<p>Das bedeutet, auch Altanlagen müssen zukünftig versteuert werden, jedoch gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Damit zahlen nur diejenigen Steuern, die ein Vermögen angespart haben.</p>
<p>- Alle in Deutschland aufgelegten Fonds müssen ab 2018 für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne auf inländische Immobilien 15 Prozent Körperschaftssteuer plus Solidaritätsbeitrag abführen, bevor sie Erträge an den Anleger auszahlen.</p>
<p>Je nach Art des Fonds führt die Bank zum Ausgleich weniger Abgeltungssteuer ab.</p>
<p>- Für offene Immobilienfonds entfällt ab 2018 die Haltefrist von 10 Jahren bei inländischen Immobilien.</p>
<p>Bislang sind Gewinne aus dem Verkauf solcher Bestandsimmobilien auf Fondsebene steuerfrei, ab 2018 werden sie grundsätzlich steuerpflichtig.
Lediglich für Immobilien, die am 01.01.2018 bereits 10 Jahre und länger im Fondsbestand sind, bleiben die Gewinne bei Verkauf steuerfrei.</p>
<p>- Ausländische thesaurierende Fonds (Wiederanlage der Erträge im Fondsvermögen) werden steuerlich ab 2018 so einfach zu handhaben sein, wie inländische Fonds.</p>
<p>Der Sparer muss nicht mehr alle notwendigen Informationen zum Fonds selbst besorgen und Jahre aufbewahren.
Ab 2018 wird bei diesen Fonds vorab eine Steuerpauschale abgeführt, die auf Fondsebene ermittelt wird.</p>
<p>- Zudem gibt es für viele Fonds künftig Teilfreistellungen. Das bedeutet, die Anleger müssen auf ihre verbleibenden Erträge nicht mehr die komplette Abgeltungssteuer zahlen, da die Erträge ja bereits auf Fondsebene besteuert werden.</p>
<p>Privatanleger bekommen für reine Aktienfonds 30 Prozent der Erträge freigestellt.</p>
<p>Bei Immobilienfonds, die überwiegend in deutsche Immobilien anlegen, beträgt die Freistellung 60 Prozent und 80 Prozent, wenn der Fonds überwiegend im Ausland investiert.</p>
<p>Bei Mischfonds, die mindestens zu 25 Prozent in Aktien investiert sind, beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent.</p>
<p>Die Teilfreistellungen gewährt das Finanzamt auf Ausschüttungserträge und Gewinne aus Verkauf oder Rückgabe von Anteilen. Die bei thesaurierenden Fonds fällige Vorabpauschale wird später mit Teilfreistellungen verrechnet.</p>
<p>Die neue Fondsbesteuerung ab 2018 bedeutet aber vor allem für Kleinanleger mit deutschen Fonds eine versteckte Steuererhöhung und geringere Erträge.
Wer den Sparerfreibetrag nicht ausschöpft (Kapitalerträge unter 801 Euro/Jahr) oder seiner Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt hat, um keine Steuern abführen zu müssen, hat das Nachsehen.</p>
<p>Diese Sparer müssen zukünftig geringere Erträge hinnehmen und können die als Ausgleich gedachte Teilfreistellung von der Abgeltungssteuer nicht nutzen.</p>
<p>Sparer mit fondsgebundenen oder klassischen Lebens- bzw. Rentenversicherungen und Fondsanlagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind indirekt ebenfalls von der neuen Fondsbesteuerung betroffen, denn sie können die Teilfreistellung der Erträge auch nicht nutzen.</p>
<p>Riester- und Rürup-Fondssparpläne sollen für den Sparer auch zukünftig in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Dafür müssen Investmentfonds die Steuerbefreiung für diese Anteile jedoch separat beantragen.</p>
<p>Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand wird vermutlich
die zertifizierten Altersvorsorgeverträge (Riester und Rürup) verteuern und damit auch die Erträge für den Sparer schmälern.</p>
<p>Detaillierte Infos dazu finden Sie unter:
https://www.test.de/Neue-Fondsbesteuerung-Fuer-viele-Anleger-wirds-teurer-5069334-0/</p>